Hintergrund: Die Verwirkung von Grundrechten (Artikel 18 Grundgesetz)

von Fred Kowasch

Aktuell wird - im Zusammenhang mit der Debatte über den mutmaßlich von einem Rechtsextremen getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke - über die Verwirkung von Grundrechten nach Artikel 18 Grundgesetz diskutiert. Allerdings: dieser Artikel wurde in der 70jährigen Geschichte der BRD noch nie angewandt. Zwar gab es in der Vergangenheit vier Anträge gegenüber Rechtsextremen, Ihnen Teile ihrer Grundrechte aufgrund ihrer Verwirkung abzuerkennen. In allen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht, als letzte rechtliche Instanz, dies verworfen. Wir dokumentieren im Folgenden Teile einer Seminararbeit, die der Betreiber dieser Webseite im Sommersemester 1995 am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin im Bereich 'Politikwissenschaft' bei Prof. Dr. Hartmut Jäckel zu diesem Thema geschrieben hat.
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