Doping-Studie: Manipulationen im Fußball

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"5.3 Fallbeispiel DFB

Beim Thema Dopingkontrollen fällt bei der Sichtung der Archivalien insbesondere der bundesdeutsche Fußball negativ auf. Schon die Reaktion des Deutschen Fußballbundes (DFB) auf die vom DSÄB im Oktober 1976 initiierte Umfrage unter den im DSB vertretenen Sportverbänden zur Situation der Dopingkontrollen fiel kurz aus: „Sowohl bei den Amateuren als auch bei den Lizenzspielern“ hielt Heinrich Heß, Arzt der Fußball-Nationalmannschaft beim DFB, im nationalen Wettkampfbereich „eine ständige Dopingkontrolle nicht für erforderlich, insbesondere auch, da nach meinen Erfahrungen von den Spielern Dopingmittel nicht genommen werden.“179

In seiner Entgegnung auf die Stellungnahme des DFB zeigte sich Donike „sehr skeptisch, ob der Verzicht auf Dopingkontrollen, vor allem im bezahlten Fußballsport, angebracht ist“, und berief sich auf Sachverhalte, welche die Aussage von Heß Lügen straften: eigene „verschiedene Beobachtungen und Gespräche mit Trainern etc.“, aber auch öffentliche Diskussionen über „Manipulationen oder Theorien, die Doping miteinschließen“. Als zufällig herausgegriffenes Beispiel nannte er die Aussage eines Torwarts, die er am selben Tag im „Kölner Stadtanzeiger“ gefunden habe, in der dieser „freimütig zugibt, die Hälfte der Spiele der letzten Saison unter dem Einfluß von betäubenden Medikamenten ausgeführt zu haben“.180 Ohne auf den offenkundigen Widerspruch zu seinen eigenen „Erfahrungen“ einzugehen, antwortete Heß auf diesen Einwurf mit der Ankündigung, das Problem der Dopingkontrollen im bezahlten Fußballsport in den zuständigen Gremien des DFB zu diskutieren und Donike über das Ergebnis „gelegentlich“ zu berichten.181

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179 Schreiben Heß an Donike vom 03. November 1976. In: Kirsch-Nachlass, Mappe 91, „Doping 1971-1976“.
180 Schreiben Donike an Heß vom 01. Dezember 1976. In: Kirsch-Nachlass, Mappe 91, „Doping 1971-1976“.
181 Schreiben Heß an Donike vom 08. Dezember 1976. In: Kirsch-Nachlass, Mappe 91, „Doping 1971-1976“.
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Ein Jahr später, im Dezember 1978, häuften sich erneut Meldungen in der Presse über Medikamentenmissbrauch im Fußball. Unter anderem wurde Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt, Vereinsarzt beim FC Bayern-München, mit den Worten zitiert, er wisse, „daß in der Bundesliga hin und wieder gedopt wird“.182 Es wurde von einem unter Bundesligaspielern weit verbreiteten Missbrauch des entzündungshemmenden Mittels Cortison berichtet, welches nicht nur in Gelenke, sondern auch intravenös gespritzt wurde. Nach Einschätzung von Müller-Wohlfahrt gelangte man dadurch „in eigentlich unantastbare Bereiche, wo jede natürliche Leistungsgrenze aufgehoben ist, wie bei jemandem, der um Leben und Tod kämpft“.183 Wenngleich in sehr zurückhaltender Weise, empfahl Müller-Wohlfahrt sogar, „in allernächster Zeit etwas [zu] unternehmen und Stichproben [zu] machen“ und zeigte auch ein Bewusstsein der grundsätzlichen Problematik: „Dahinter steht der Erfolgszwang.“184

Von Donike aus zweiter Hand bezeugt sowie von einem auf Anonymität bedachten, „prominenten Sportmediziner“ und von Bayern-München-Spielern aus erster Hand berichtet wurde auch die Einnahme von Captagon (Wirkstoff: Fenetyllin) zur Leistungssteigerung.185 Bemerkenswerterweise war Captagon-Missbrauch im Fußball noch 1987 ein Thema, als Franz Beckenbauer im Interview die Möglichkeit zugab, „daß im Kampf um die Meisterschaft oder gegen den Abstieg heimlich von Spielern etwas genommen wird“, um dann allerdings sofort die Gefährlichkeit der Captagon-Tablette zu bestreiten.186 Der Torwart Toni Schumacher bekannte in seinem Enthüllungsbuch „Anpfiff“ aus demselben Jahr, ebenfalls Captagon eingenommen zu haben. „Beliebt“ seien auch „diverse Hustensäfte, die den Wirkstoff Ephedrin enthalten“. Schumacher weiter zur Wirkung: „Auch diese Substanz, so erfuhr ich, fördert die Angriffslust, erhöht die Ausdauer und die Widerstandsfähigkeit.“187 Eingesetzt wurden die Aufputschmittel

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182 „Doping auch beim Fußball im Spiel: Ein Schuß, der müden Kickern Beine macht. Als Heilmittel gegen den Sündenfall empfehlen Bundesliga-Ärzte Optimierung des Trainings“, Süddeutsche Zeitung, 02./03. Dezember 1978.
183 Ebenda.
184 „Bayern Münchens Vereinsarzt prangert Medikamentenmißbrauch an: Manche Fußballtrainer halten Spieler zum Doping an“, Zeitungsartikel vom 25. November 1978.
185 Vgl. „Vier gaben zu: Bayern-Spieler gedopt. Es passierte immer kurz vorm Anpfiff im Duschraum“, Artikel in der BILD-SPORT vom 06. Dezember 1978; „Doping – was wirklich wahr ist …“, BILD-Artikel vom 07. Dezember 1978.
186 Artikel in der Welt am Sonntag vom 08. März 1987.
187 Schumacher, T. (1987), 119 f.
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demnach „[im] Training“ und „[vor] dem Warmmachen bei Bundesliga- und Pokalspielen“.188

Von Verbandsseite wurde oft darauf bestanden, dass Anabolika im Fußballsport keine Rolle spielten, um Dopingkontrollen abzuwehren.189 Und tatsächlich bestätigt Schumachers Zeugnis neben anderen Belegen, dass es im Fußball mehr Hinweise auf den Gebrauch von Aufputschmitteln gab, der bereits sehr früh, schon in der unmittelbaren Nachkriegszeit begann.190 Was Müller-Wohlfahrt als Charakteristikum für Cortison angab, galt ähnlich für Captagon wie schon für Pervitin und überhaupt die Aufputschmittel aus der prä-anabolen Phase des Dopings: Die Substanzen griffen in Leistungsreserven ein, die nur verfügbar sind, wenn jemand „um Leben und Tod kämpft“. Auch Schumacher warnte im Rückblick auf seine eigenen Erfahrungen: Man zehre von seinem „biologischen Kapital“, und das „[ohne] jede Kontrolle, ohne das vertraute körpereigene Warnsignal: ‚Ich kann nicht mehr!‘“.191 Mit diesen Äußerungen wird bereits auf den Punkt gebracht, was an Stimulantien der genannten Art aus ethischer Sicht so problematisch ist. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung im Fußballsport sei dies hier noch einmal näher erläutert.

In der Arbeitsphysiologie ist der von Müller-Wohlfahrt und Schumacher angesprochene Bereich als „autonom geschützte Reserve“ bekannt. Damit sind die letzten 20 bis 30 Prozent unserer maximalen Leistungsfähigkeit gemeint, die nur in Momenten existenzieller Bedrohung oder einer Notlage freigegeben werden, die eine äußerste Anspannung der Kräfte verlangen. Dass sie „autonom geschützt“ sind, heißt, dass diese Reserven in alltäglichen Situationen (die keine Angst um das eigene Leben o. Ä. hervorrufen) unverfügbar bleiben: Sie können nicht willkürlich mobilisiert werden.

Manfred Steinbach, Sportarzt und späterer Professor für Sportmedizin mit hohen Posten u. a. im Präsidium des DLV und im Bundesgesundheitsministerium, kennzeichnete das Doping in einem Aufsatz von 1969 als einen „Vorstoß in jene ‚autonom geschützte Reserve’“.192 Nach seiner Darstellung gibt es zwei physische Schutzfunktionen, die eine Nutzung dieser Notreserve verhindern: Ermüdung und die gleichfalls

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188 Ebenda, 121.
189 So z. B. vom Weltfußballverband FIFA, zur Begründung seiner Weigerung, auf Anabolika zu prüfen. Vgl. „Anabolika spielen angeblich keine Rolle: Dopingkontrollen bei der Fußball-WM“, Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 19. Oktober 1977.
190 Vgl. Eggers, E. (2006), 102-140.
191 Schumacher, T. (1987), 120.
192 Steinbach, M. (1969), 247.
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leistungsbeeinträchtigende Hemmung. Während die Ermüdungsgrenze aus der subjektiven Perspektive des Sportlers die Erschöpfungsgrenze markiert, liegt die objektive Leistungsgrenze unter Einbeziehung der autonom geschützten Reserve deutlich weiter hinten, und d. h.: Von der Ermüdung bis zur objektiven Erschöpfung „ist noch ein gehöriger Sicherheitsabstand gegeben“, nämlich der erwähnte Abstand von 20 bis 30 Prozent.

Durch aufputschende Dopingpräparate nun werden – wie sonst nur in einer Notsituation – die subjektiven Leistungsgrenzen „auf das Niveau der objektiven Leistungslimits angehoben“. Das hat zur Folge: Der Sportler „verspürt keine Müdigkeit; er findet so ungehinderten Zugang zu den letzten körperlichen Reserven und bringt sich damit in Lebensgefahr.“193 Das Risiko des Todes liegt dabei so nahe, dass es schon bei der nächsten unvorhergesehenen Belastungssituation real werden kann: Treten z. B. „besonders hohe Außentemperaturen oder hohe Luftfeuchtigkeit“ auf, „dann verfügt der Gedopte nicht mehr über die rettenden Selbstschutzmechanismen und gerät in das weithin bekannte Fiasko.“ Der Grund ist der erwähnte Eingriff: „Seine dafür angelegten Notfallsfunktionen sind bereits aufgehoben.“ Aus ethischer Perspektive ist ergänzend hinzuzufügen: Wenn das Gefährdungsrisiko durch eine Gabe pharmazeutischer Dopingsubstanzen so weit geht, dass es den Verlust der Überlebensfähigkeit in unvorhergesehenen Belastungs- oder Notsituationen einschließt, dann ist dies eine so schwer wiegende Beeinträchtigung der Güter Leib und Leben, dass die Dopinggabe nicht mehr verantwortbar ist.

Auch wenn die zuvor erwähnten Dopingberichte nur vereinzelte Schlaglichter auf Dopingpraktiken im Fußballsport werfen, deren Verallgemeinerbarkeit fraglich bleibt, zeigen sie doch, dass der DFB entgegen seiner offiziellen Darstellung ein Dopingproblem hatte. Noch einmal mit den Worten von Toni Schumacher: „Auch in der Fußballwelt gibt es Doping – natürlich totgeschwiegen, klammheimlich, ein Tabu.“194

Kommen wir nach diesem Exkurs noch einmal auf die umso dringenderen Kontrollen zurück. Statt sie einzuführen, blieb es bei der Situation, die Kirsch noch im November 1985 hausintern so vermerkte: „daß es noch eine ganze Reihe großer Verbände gibt z.B. Fußball, die bisher überhaupt noch keine Kontrollen durchgeführt haben.“195

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193 Ebenda.
194 Schumacher, T. (1987), 119.
195 Schreiben Kirsch an Felten (im Hause) vom 18. November 1985, 2. In: Kirsch-Nachlass, Mappe 87, „Doping 3“.
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Donike wiederholte zur selben Zeit die Forderung nach Dopingtests an die Adresse des Handballs und Fußballs und kritisierte dabei insbesondere die Kommunikationsverweigerung des DFB: „Bisher hat der Deutsche Fußball-Bund überhaupt nicht reagiert, wenn wir ihn angeschrieben haben.“196

Im Juni 1986 sah Donike erneut Anlass zur Kritik am DFB. Heinz Liesen von der Sporthochschule Köln begleitete als Mannschaftsarzt die Nationalelf zu den WM-Spielen nach Mexiko. Da die Spieler vor der WM einen erschöpften Eindruck gemacht hatten, fiel die deutliche Überlegenheit der Mannschaft bei der Weltmeisterschaft auf. Die Aufmerksamkeit der Presse zog Liesen auf sich, weil er den Spielern bei der WM bis zu sieben Injektionen pro Tag verabreichte; von 1.500 Ampullen wurde berichtet.197 Den Berichten zufolge spritzte Liesen u. a. Immun-Stimulanzien und Vitamin B12. Hinzu kam Trasylol unmittelbar vor den Spielen, damit die Spieler nach Liesens Begründung in der Hitze einen „einigermaßen klaren Kopf behalten“.198 Toni Schumacher kritisierte später auch die Pillen, die zu den Spritzen noch hinzu kamen:

„Jeden Mittag schluckten wir zu unserem Elektrolytgesöff haufenweise Tabletten: Eisen, Magnesium, Vitamin B in Höchstdosis, Vitamin E, ein paar Hormönchen für die Höhenanpassung …“199

Die medikamentöse Behandlung der Fußball-Nationalmannschaft galt als bis dahin komplexeste und finanziell aufwendigste sportmedizinische Versorgung. Auf die Presseberichte hin kritisierte Donike Liesens Behandlung der Spieler mit deutlichen Worten: Der Hochleistungssport, so Donike, dürfe nicht zum „Spritzensport“ verkommen.200

Was ethisch gegen einen „Spritzensport“ im Namen der „Substitution“ erschöpfter Leistungsreserven angesichts der hohen Trainings- und Wettkampfbelastung spricht, soll an dieser Stelle nicht noch einmal eigens ausgeführt werden. Kommen wir stattdessen noch einmal auf den grundsätzlichen Sachverhalt zurück, dass der DFB Donikes immer wieder erneuerten Forderung nach Dopingkontrollen unter Berufung auf die 1977 vom

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196 „Donike fordert Doping-Tests im Training“, SID-Artikel vom 01. November 1985.
197 Vgl. „Kölner Sportmediziner Heinz Liesen überzeugte bei der zweiten Mexiko-Tour auch die Skeptiker. Mit der Pharma-Spritze gegen die Hitze. Die deutschen Spieler sollen klaren Kopf behalten – Bis zu sieben Injektionen pro Tag – 200 000 Mark Kosten“, Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 14./15. Juni 1986.
198 Ebenda.
199 Schumacher, T. (1987), 110.
200 Vgl. „Grotesk und lächerlich“: Donike-Kritik an ‚geheimen‘ Doping-Tests“, SID-Artikel vom 25. Juni 1986.
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DSB verabschiedeten „Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings“ nicht nachkam. Haben wir es hier überhaupt mit einem Verstoß gegen die Rahmenrichtlinien zu tun?

Blicken wir in die DSB-Rahmenrichtlinien, so wird unter „Doping“ die Anwendung u. a. von Weckaminen und „anabole[n] Hormone[n]“ vor oder während eines Wettkampfes sowie von anabolen Steroiden „auch im Training“ gefasst.201 Dopingkontrollen waren dementsprechend für „deutsche Meisterschaften, Länderkämpfe wie nationale und internationale Veranstaltungen“ vorgesehen sowie – für anabole Steroide – über die Wettkämpfe hinaus „im Training“.202 Trotz dieser am 03. Dezember 1977 verabschiedeten Bestimmungen blieb der DFB jedoch bei dem schon im November 1976 von Heß vertretenen Verzicht auf Dopingkontrollen. Am Gehalt der zuvor genannten Bestimmungen bemessen, widersprach die Kontrollverweigerung des DFB daher ganz offensichtlich den Rahmenrichtlinien.

Es ist aufschlussreich, wie der DFB sich zu diesem Konflikt verhielt. Auf die Frage einer Verfahrensregelung für die Einführung von Dopingkontrollen verwiesen, stellte der Generalsekretär des DFB Hans Paßlack in einem Schreiben vom 15. August 1979 an den BA-L etwas Grundsätzliches klar:

„Die Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes zur Bekämpfung des Dopings sind keine Vorschriften mit rechtsverbindlicher Wirkung für die Spitzenfachverbände und ihre Vereine.“203

Wir begegnen hier derselben Strategie, die DLV-Generalsekretär Henze bereits im Juli 1977 in der Frage der Trainingskontrollen vertrat: Da das Agieren des Verbandes zu den o. g. Regelungen aus den DSB-Rahmenrichtlinien im Widerspruch stand, wurde kurzerhand erklärt, den fraglichen Regelungen käme kein rechtlich bindender Status zu. Und noch eine zweite Parallele fällt auf: Wie schon Henze seitens des DLV die Regelungen seines eigenen Dachverbands zur Dopingbekämpfung unter den Zustimmungsvorbehalt der einzelnen Verbände stellte, so unterstellte auch Paßlack in seinem Schreiben die „Vorschriften zur Dopingbekämpfung“ samt der „dazugehörenden

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201 „DSB-Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings“ vom 03. Dezember 1977, § 1, Abs. 1 und 2.
http://www.cycling4fans.de/uploads/media/1977_DSB_Rahmenrichtlinien_zur_Bekaempfung_des_ Dopings.pdf [Zugriff am 25. August 2011].
202 Vgl. ebenda, §§ 6-15.
203 Schreiben von Hans Paßlack an Helmut Meyer (BA-L) vom 15. August 1979. Fundort: DSB-Archiv (DOSB-Bestand), „Doping II“, 1978-1990, Justiziariat.
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Sanktionen“ der Eigenverantwortung der „Spitzenfachverbände“.204 Ommo Grupe erklärt dazu heute:

„Man überschätzt leicht den Einfluss […] des Dachverbandes, also in diesem Fall NOK und DSB, auf die Mitgliederverbände. Die machen letztendlich doch das, was sie wollen und für richtig halten, viele Entscheidungen, die im Grunde einstimmig getroffen worden sind, wurden ignoriert oder unterlaufen.“205

Die oben beschriebene, gleichsinnige Strategie des DFB und DLV zeigt exemplarisch, wie (komplementär zum Vorgehen des BISp) seitens der Verbände agiert wurde, um die vereinbarten Dopingkontrollen bis zur Wendezeit von 1989/90 wirksam zu umgehen."

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204 Ebenda.
205 Zeitzeugengespräch (Interviewer: Holger J. Schnell).

 

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