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Im Wortlaut: Stadt Düsseldorf muss Tour-der-France-Vertrag offenlegen
"Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich zu Unrecht geweigert, den anlässlich der Tour de France 2017 mit der französischen Gesellschaft Amaury Sport Organisation (A.S.O.) geschlossen Vertrag offenzulegen. Das hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch heute zugestelltes Urteil entschieden und die Stadt verpflichtet, dem Kläger eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

Das Gericht stellte fest, dass der Kläger – ein Journalist – einen Auskunftsanspruch nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein Westfalen (IFG NRW) hat. Dem könne die Stadt ein Geheimhaltungsinteresse nicht entgegenhalten. Die Stadt habe dem Gericht nicht ausreichend erläutert, dass der Vertrag Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der A.S.O. enthalte. Auch könne die Stadt sich nicht auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der A.S.O. berufen. Durch eine solche Vereinbarung dürfe die Stadt den umfassenden Auskunftsanspruch nach dem IFG NRW nicht einschränken.
Zudem habe die Öffentlichkeit ein überwiegendes Interesse an der Offenlegung des Vertrages, besonders weil die Durchführung und Finanzierung des Grand Départ im Rahmen der Tour de France 2017 Düsseldorf bereits kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert worden seien.
Gegen das Urteil kann die Landeshauptstadt Düsseldorf beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragen."
Aktenzeichen: 29 K 2845/18
Quelle: http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2019/201918/index.php
Im Wortlaut: Anklageerhebung im Zusammenhang mit dem DFB
"Bern, 06.08.2019 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen die drei ehemaligen Funktionäre des gemeinnützigen Deutschen Fussball-Bunds (DFB) Horst Rudolf Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie gegen den ehemaligen Schweizer FIFA-Funktionär Urs Linsi erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im April 2005 die Mitglieder eines Aufsichtsorgans des DFB-Organisationskomitees für die Fussball-WM 2006 in Deutschland (OK WM 2006) arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von rund EUR 6.7 Mio getäuscht zu haben.
Das Verfahren gegen den in diesem Zusammenhang ebenfalls beschuldigten Franz Beckenbauer wurde im Juli 2019 abgetrennt und wird durch die BA separat weitergeführt. Eine gemeinsame Beurteilung würde das Verfahren gegen die weiteren Beschuldigten unnötig verzögern, weil der Gesundheitszustand von Franz Beckenbauer nach derzeitiger Prognose eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor Bundesstrafgericht (BStGer) nicht zulässt.