Unerwünschte Aufklärung – Was aus den Kronzeugen im Radsport geworden ist (III)
von Ralf Meutgens und Fred Kowasch
Der gewissensgeplangte Sportarzt:
"Wenn man sich dazu entschliesst, sowas aufzudecken, an die Öffentlichkeit zu gehen, dann muss man leider wirklich rücksichtslos sein. Und mit genau so harten Bandagen kämpfen wie die Gegenseite. Hätte ich nicht den Sportwissenschaftler in der Praxis damals gewarnt, wären die Festplatten nicht gelöscht worden. Ich hätte mich von der NADA nicht abwimmeln lassen dürfen, und ich hätte wahrscheinlich direkt zur Staatsanwaltschaft gehen sollen."

Er machte dies in einer großen überregionalen Tageszeitung öffentlich. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelte und am Schluss akzeptierte der renommierte Sportmediziner, den Lüke vertreten hatte, einen Strafbefehl über 39.000,- Euro. Auswirkungen auf die Approbation oder die Kassenzulassung des renomierten Arztes hatte dies nicht. Die beteiligten Radsportler kamen – aufgrund der dafür unzureichenden Gesetzeslage – weitgehend ungeschoren davon. Auch vom BDR bekamen sie nach jahrelangen sportrechtlichen Diskussionen keine Strafe.
Für Johannes Lüke hatte dieser Fall erheblich negative Auswirkungen. Seine 10.000 Euro an Anwaltskosten hat ihm bis heute keiner bezahlt. Seit seiner Aussage gilt er in der deutschen Sportätzteszene als 'verbrannt':